22. Juni 2016

Kapi­tal­spritze: wirk­samer Inves­ti­ti­ons­turbo

Zur Finan­zie­rung der Expan­sion führt an Betei­li­gungs­ka­pital oft kein Weg vorbei. Mit dem rich­tigen Geld­geber und einer durch­dachten Konstruk­tion können Mittel­ständler ihr Eigen­ka­pital aber nach­haltig stärken und trotzdem Herr im Haus bleiben.

Text: Sigrun an der Heiden

Trotzdem wählen viele Mittel­ständler zur Wachs­tums­fi­nan­zie­rung eher stille Betei­li­gungen. „Die sind beliebt, da sie nicht mit einer Verän­de­rung der Anteils­ver­hält­nisse einher­gehen“, meint Peter Güll­mann, Vorstands­spre­cher des Bundes­ver­bands deut­scher Kapi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaften (BVK). „Sie haben eine fixe Lauf­zeit und sind gut planbar.“ Soll das Eigen­ka­pital in der Bilanz mit der stillen Betei­li­gung gestärkt werden, hat das aber seinen Preis. „Wir bewegen uns bei den Zinsen im hohen einstel­ligen oder nied­rigen zwei­stel­ligen Prozent­be­reich“, betont der BVK-Chef. „Auch die Mitspra­che­rechte des Kapi­tal­ge­bers steigen, je mehr Risiko er trägt.“

Vorsicht bei der Part­ner­wahl

Da sich Geld­geber bei Inves­ti­ti­ons­an­satz, Halte­dauer und Kondi­tionen stark unter­scheiden, ist die Wahl des rich­tigen Part­ners der Schlüssel zum Erfolg. MBGs steigen schon bei Summen ab 10.000 Euro ein und bleiben bis zu zehn Jahre an Bord. Private-Equity-Gesell­schaften inter­es­sieren sich eher für Enga­ge­ments ab einigen Millionen Euro und wollen früher mit Gewinn verkaufen. Vor allem, wenn sie bei insti­tu­tio­nellen Anle­gern oder am Kapi­tal­markt Geld für einen Fonds einge­sam­melt haben, spielt das Ausstiegs­datum für ihre Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung eine wich­tige Rolle. Zudem müssen natür­lich Unter­nehmen und Kapi­tal­geber an einem Strang ziehen sowie ihre Firmen­kul­turen zuein­an­der­passen.

Bei der Wahl von Betei­li­gungsart und Kapi­tal­geber und der Vertrags­ge­stal­tung sollten sich Unter­nehmer von Experten unter­stützen lassen. „Verfügen Steuer­berater über entspre­chende Erfah­rung, können sie eine wich­tige Rolle einnehmen“, betont Profes­sorin Achleitner ihre Bedeu­tung als Ratge­berin bei Finan­zie­rungs­ent­schei­dungen. Firmen­chefs können mit ihnen recht­liche und steu­er­liche Rahmen­be­din­gungen, opti­male Finan­zie­rungs­struk­turen sowie mögliche Ausstiegs­sze­na­rien bespre­chen. Das ist bei offenen Betei­li­gungen sehr wichtig, da der Private-Equity-Geber die Anteile nach einer gewissen Zeit verkaufen will. „Wie, wann und zu welchem Preis dies erfolgt, sollten die Partner im Vorfeld möglichst präzise vertrag­lich fest­legen“, empfiehlt Professor Honold.

Wer bei der Wahl des Kapi­tal­ge­bers und beim Aushan­deln der Verträge sorg­fältig vorgeht, wird mit einer echten Wachstums­perspektive belohnt. Joachim Kuhn etwa ist froh, gleich mehrere Finan­ziers an Bord zu haben, die sein Geschäft verstehen und die Inter­na­tio­na­li­sie­rung der va-Q-Tec AG unter­stützen. Die Würz­burger Firma entwi­ckelt und produ­ziert Vaku­um­iso­la­ti­on­s­pa­neele für die Gebäu­de­däm­mung sowie ther­mi­sche Verpa­ckungen, die klein wie eine Schuh­schachtel sind oder groß wie ein Flug­con­tainer. „Werke von Rembrandt und da Vinci fühlen sich in unseren Boxen wohl“, erzählt Kuhn, Vorstands­vor­sit­zender der nicht börsen­no­tierten AG. „Sie nehmen ihr Klima mit auf die Reise.“ Tempe­ratur und Feuchte sind genau auf die kost­bare Fracht ausge­legt.

Spiel­re­geln genau bespre­chen

Für den Aufbau des welt­weiten Container-Leasing-Geschäfts in England nutzte va-Q-Tec eine stille Betei­li­gung der Baye­ri­schen Betei­li­gungs­ge­sell­schaft (BayBG) als Anschub­fi­nan­zie­rung. „Die weitere Inter­na­tio­na­li­sie­rung sowie der Bau eines Werks in Thüringen ließen sich dann aber nicht mehr ohne Teil­haber stemmen“, so Kuhn. Mehrere Kapi­tal­erhö­hungen spülten acht Millionen Euro in die Kasse. Ein Londoner Investor hält jetzt 33 Prozent der Aktien. Mit zwei Prozent ist die BayBG noch als Minder­heits­ge­sell­schafter dabei. Die Spiel­re­geln der Ehe auf Zeit haben die Partner im Vorfeld geklärt: „Wir haben die Unter­neh­mens­ziele defi­niert und verschie­dene Möglich­keiten für den Ausstieg der Geld­geber fest­ge­legt“, sagt Kuhn. Bei wich­tigen Entschei­dungen reden die Inves­toren im Aufsichtsrat mit. „Über den Kurs waren wir uns aber bisher immer einig.“

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Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 02/2016